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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.01.1983, Az.: IVa ZR 225/81

Versicherungsnehmer; Aufklärungspflicht; Verletzung der Aufklärungspflicht; Unfall

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.01.1983
Aktenzeichen
IVa ZR 225/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12484
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 650 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 2881 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Versteckt der Versicherungsnehmer nach einem Unfall sein Fahrzeug und erklärt der Polizei, daß ihm daß Fahrzeug gestohlen worden sei, liegt darin eine besonders schwerwiegende Verletzung der Aufklärungspflicht.