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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.02.1972, Az.: 5 AZR 5/72

Revisionsschrift; Anabe des Landesarbeitsgerichts; Revisionsfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.02.1972
Aktenzeichen
5 AZR 5/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10113
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 21.09.1971 - 1 Sa 74/71

Fundstellen

  • AP Nr. 3 zu § 553 ZPO
  • DB 1972, 1928

Amtlicher Leitsatz

Enthält die Revisionsschrift nicht die Angabe, von welchem Landesarbeitsgericht das angefochtene Urteil erlassen ist und ist dies auch nicht aus den Gesamtumständen innerhalb der Revisionsfrist festzustellen, so ist die Revision unzulässig.