Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.09.1980, Az.: 4 StR 16/80
Agent provocateur; Bekämpfung schwerer Kriminalität; Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzip
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.09.1980
- Aktenzeichen
- 4 StR 16/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11027
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1981, 70
Amtlicher Leitsatz
Zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität kann auf den polizeilichen Lockspitzel (agent provocateur) nicht verzichtet werden. Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es der Strafverfolgungsbehörde, auf Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesen Prinzipien nicht bestehen können.