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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.01.1987, Az.: 4 ARs 22/86

Europäisches Auslieferungsübereinkommen; Auslieferung; Zusicherung; Todesstrafe

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.01.1987
Aktenzeichen
4 ARs 22/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11930
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 34, 256 - 264
  • MDR 1987, 511-512 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1988, 655 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1987, 414-415
  • StV 1987, 211-212

Amtlicher Leitsatz

Die Frage, ob eine gemäß Art. II des Europäischen Auslieferungsübereinkommens als ausreichend zu erachtende Zusicherung des ersuchenden Staates darüber vorliegt, daß die Todesstrafe nicht vollstreckt wird, hat das OLG im Verfahren zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung zu prüfen.