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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.05.1961, Az.: 1 AZR 570/59

Landesarbeitsgericht; Vorschriftsmäßige Besetzung; Mitwirken eines Landesarbeitsrichter; Abgelaufene Amtsperiode

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.05.1961
Aktenzeichen
1 AZR 570/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10074
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 11, 119 - 119
  • NJW 1961, 1645 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Landesarbeitsgericht ist nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn an der Entscheidung ein Landesarbeitsrichter mitwirkt, dessen Amtsperiode abgelaufen ist. ArbGG § 73 Abs. 2 findet in einem solchen Fall keine Anwendung.