Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.02.1981, Az.: BVerwG 2 WD 72/80
Wiederverwendung; Vorgesetztendienstgrad; Dienstvergehen; Ausmusterung eines früheren Soldaten; Pflichtwidrigkeit eines Verhaltens; Irrtum eines Berufssoldaten
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 24.02.1981
- Aktenzeichen
- BVerwG 2 WD 72/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11754
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- TDiG Süd Ulm 08.10.1980 - S 7 VL 1/80
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 73, 148 - 154
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Entscheidung nach SG § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 kann nicht völlig gelöst von der Möglichkeit einer Wiederverwendung getroffen werden. Eine Auslegung dieser Vorschrift, nach der jedes für eine Wiederverwendung im bisherigen Vorgesetztendienstgrad disqualifizierende Verhalten eines früheren Soldaten als Dienstvergehen zu gelten hätte, auch wenn eine Wiederverwendung dieses früheren Soldaten nicht einmal theoretisch mehr in Betracht kommen kann, wäre aber durch den Zweck des Gesetzes nicht gedeckt. Jedoch schließt die Ausmusterung eines früheren Soldaten nicht grundsätzlich dessen Wiederverwendung dauernd aus.
2. Zur Frage des Irrtums über die Pflichtwidrigkeit eines Verhaltens.