Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 20.02.1995, Az.: 2 BvR 1406/94
Ablehnungsgesuch; Fehlerhafte Rechtsanwendung; Recht auf den gesetzlichen Richter; Willkür; Befangenheitsgesuch; Zurückweisung ; Abgelehnter Richter; Sachliche Entscheidung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 20.02.1995
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1406/94
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1995, 13279
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1995, 2914 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Wird ein Ablehnungsgesuch wegen fehlerhafter einfacher Rechtsanwendung zurückgewiesen, verletzt das allein nicht schon das Recht auf den gesetzlichen Richter, sondern erst wenn aus willkürlichen Gründen zurückgewiesen wird. Es ist nicht verfassungswidrig, wenn im vorliegenden Verfahren ausnahmsweise angenommen wurde, daß ein Richter entgegen dem Grundsatz sachlich über ein Befangenheitsgesuch entscheiden darf, das geltend macht, der abgelehnte Richter habe ein Befangenheitsgesuch, das gegen ihn gerichtet war, fehlerhaft Zurückgewiesen.