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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.04.1970, Az.: 1 ABR 16/69

Stationierte ausländische Truppen; Betriebsvertretungsrecht; Zivile Arbeitnehmer

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.04.1970
Aktenzeichen
1 ABR 16/69
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1970, 10135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Tübingen 11.09.1969 - 6 TaBV 1/69

Fundstelle

  • AP Nr. 2 zu § 56 ZA-Nato-Truppenstatut

Amtlicher Leitsatz

Das für die Bediensteten der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen geltende Betriebsvertretungsrecht gilt auch für die zivilen Arbeitnehmer bei den französischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland.