Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.12.1986, Az.: IX ZR 78/86

Anfechtungsgesetz; Vorausabtretung; Anfechtungsrecht; Arbeitseinkommen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.12.1986
Aktenzeichen
IX ZR 78/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13303
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1987, 494 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1987, 1268-1269 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1987, 751 (amtl. Leitsatz)
  • ZIP 1987, 305-308

Amtlicher Leitsatz

Hat der Schuldner die künftige und bedingte Forderung auf den pfändbaren Teil seines jeweiligen Arbeitseinkommens in nicht anfechtbarer Weise an einen Gläubiger im voraus abgetreten, begründet der Umstand, daß dieser sie erst aufgrund der nachfolgenden Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses durch den Schuldner erworben hat, kein Anfechtungsrecht der übrigen Gläubiger, weil der Abschluß des Arbeitsvertrages sie nicht benachteiligt.