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Bundessozialgericht
Urt. v. 31.08.2005, Az.: B 6 KA 27/04 R

Eintragung als Psychologischer Psychotherapeut in das Arztregister; Anforderungen an den für die Eintragung als Psychologischer Psychotherapeut zu führenden Fachkundenachweis; Beschränkung der Prüfungsbefugnis der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) bezüglich der Fachkunde eines Psychotherapeuten durch die Approbationserteilung; Umfang des Verbots der Abweichung vom Inhalt einer verbindlichen Entscheidung der Approbationsbehörde (Abweichungsverbot); Vereinbarkeit des Erfordernisses des postgradualen Erwerbs einer besonderen Fachkunde mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.08.2005
Aktenzeichen
B 6 KA 27/04 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2005, 28341
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SGb 2005, 581 (Volltext)

Gründe

1

Parallelentscheidung zum Urteil BSG - 01.08.2005 - AZ: B 6 KA 68/04 R.