Anlage 1 Teil 4.5 GKG - Hauptabschnitt 5
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Bibliographie
- Titel
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Amtliche Abkürzung
- GKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 360-7
Siehe auch Vorbemerkung 4
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr 4110, soweit nichts anderes vermerkt ist |
|---|---|---|
| 4500 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§§ 33a, 311a Abs. 1 Satz 1, § 356a StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 und § 79 Abs. 3 OWiG): Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen | 72,00 € |