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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1974, Az.: 5 AZR 418/74

Abhängigkeit; Kurzfristige Dienstleistungen; Künstler; Zaubershow; Arbeitnehmer; Arbeitsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.12.1974
Aktenzeichen
5 AZR 418/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10037
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 25.03.1974 - 10 Sa 1044/73

Fundstelle

  • DB 1975, 844 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Kurzfristige Dienstleistungen, die außerhalb des eigentlichen unternehmerischen Zieles des Dienstberechtigten liegen, werden in der Regel auf der Ebene der Gleichordnung vereinbart und durchgeführt.

2. Ein Künstler, der auf der Jubiläumsveranstaltung eines Unternehmens einmalig eine von ihm selbst gestaltete Zaubershow darbietet, ist weder Arbeitnehmer noch arbeitnehmerähnliche Person im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG.