Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1974, Az.: 5 AZR 418/74
Abhängigkeit; Kurzfristige Dienstleistungen; Künstler; Zaubershow; Arbeitnehmer; Arbeitsverhältnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.12.1974
- Aktenzeichen
- 5 AZR 418/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10037
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 25.03.1974 - 10 Sa 1044/73
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1975, 844 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Kurzfristige Dienstleistungen, die außerhalb des eigentlichen unternehmerischen Zieles des Dienstberechtigten liegen, werden in der Regel auf der Ebene der Gleichordnung vereinbart und durchgeführt.
2. Ein Künstler, der auf der Jubiläumsveranstaltung eines Unternehmens einmalig eine von ihm selbst gestaltete Zaubershow darbietet, ist weder Arbeitnehmer noch arbeitnehmerähnliche Person im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG.