Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.07.1997, Az.: BVerwG 1 WB 4/97
Soldat; Anhörungspflicht; Versetzung; Kommandierung; Dienstpostenwechsel; Ablösung; Beschwerdeverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 22.07.1997
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 4/97
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1997, 12504
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 113, 112 - 114
- NVwZ 1998, 405 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ-RR 1998, 117 (Volltext mit amtl. LS)
- ZBR 1998, 35-36
Amtlicher Leitsatz
1. Eine unter Verletzung der nach dem Rechtsstaatsprinzip gebotenen Anhörungspflicht getroffene Versetzung oder Kommandierung eines Soldaten ist, wenn es sich um eine Ablösung im Sinne der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" handelt, insgesamt fehlerhaft.
2. Der Mangel der unterbliebenen Anhörung ist bei einer Ablösung im vorgenannten Sinne auch durch eine im Beschwerdeverfahren nachgeholte Anhörung nicht heilbar.