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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.03.1967, Az.: 2 AZR 64/66

Untersuchungshaft; Arbeitgeberpflicht; Weiterzahlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.03.1967
Aktenzeichen
2 AZR 64/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10073
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 29.11.1965 - 5 Sa 563/64

Fundstellen

  • DB 1967, 690 (Volltext)
  • DB 1967, 868 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1967, 823 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ob und inwieweit erlittene Untersuchungshaft einen Anspruch aus § 63 HGB gewährt, bleibt offen.

2. Ist ein Arbeitnehmer in den Verdacht geraten, an den Betrügereien des Arbeitgebers beteiligt gewesen zu sein, und kommt er deshalb in Untersuchungshaft, so kann es rechtsmißbräuchlich sein, wenn der Arbeitgeber gegenüber dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Fortzahlung des Gehalts sich auf die durch die Untersuchungshaft herbeigeführte Unfähigkeit des Arbeitnehmers zur Dienstleistung beruft.