Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.03.1967, Az.: 2 AZR 64/66
Untersuchungshaft; Arbeitgeberpflicht; Weiterzahlung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.03.1967
- Aktenzeichen
- 2 AZR 64/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10073
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 29.11.1965 - 5 Sa 563/64
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1967, 690 (Volltext)
- DB 1967, 868 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1967, 823 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ob und inwieweit erlittene Untersuchungshaft einen Anspruch aus § 63 HGB gewährt, bleibt offen.
2. Ist ein Arbeitnehmer in den Verdacht geraten, an den Betrügereien des Arbeitgebers beteiligt gewesen zu sein, und kommt er deshalb in Untersuchungshaft, so kann es rechtsmißbräuchlich sein, wenn der Arbeitgeber gegenüber dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Fortzahlung des Gehalts sich auf die durch die Untersuchungshaft herbeigeführte Unfähigkeit des Arbeitnehmers zur Dienstleistung beruft.