Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.07.1961, Az.: 1 AZR 288/60
„Fahrtenvergünstigung“
Schmiergeld
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.07.1961
- Aktenzeichen
- 1 AZR 288/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10091
- Entscheidungsname
- Fahrtenvergünstigung
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 23.05.1960 - 2 Sa 54/60
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 11, 208 - 213
- DB 1961, 1395-1396 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1961, 982 (Kurzinformation)
- JZ 1962, 69 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1961, 1045-1046 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1961, 2036-2038 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Nimmt ein Angestellter, der befugt und durch seinen Arbeitsvertrag verpflichtet ist, für den Arbeitgeber mit Dritten Abschlüsse zu tätigen und dabei selbständig u. a. auch die Preise zu vereinbaren, Schmiergelder an, so behandelt er insoweit unbefugt ein Geschäft des Arbeitgebers als sein eigenes. Er ist deshalb zur Herausgabe der Schmiergelder an den Arbeitgeber verpflichtet.