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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.02.1970, Az.: 2 BvR 608/69

Substantiierungspflicht; Rüge; Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Begründung der Verfassungsbeschwerde; Gewährung des rechtlichen Gehörs

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.02.1970
Aktenzeichen
2 BvR 608/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10918
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 28, 17 - 20
  • DÖV 1970, 575 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1970, 393 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1970, 651 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden kann, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätt, dann würde im Hinblick auf die Substantiierungspflicht des § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nur diesem genüge geleistet.