Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.02.1970, Az.: 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht; Rüge; Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Begründung der Verfassungsbeschwerde; Gewährung des rechtlichen Gehörs
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 17.02.1970
- Aktenzeichen
- 2 BvR 608/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10918
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 28, 17 - 20
- DÖV 1970, 575 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1970, 393 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1970, 651 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Wenn der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden kann, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätt, dann würde im Hinblick auf die Substantiierungspflicht des § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nur diesem genüge geleistet.