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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.07.2006, Az.: 3 AZR 135/05

Pflicht zur Verschaffung von Versorgungsleistungen im Versorgungsfall; Zulässigkeit einer dynamischen Verweisung auf die jeweils geltenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes in den Haustarifverträgen; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Begründung eines betriebsrentenrechtlichen Rechtsverhältnisses; Berechtigtes Interesse an der Klärung seines Versorgungsanspruchs dem Grunde nach

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.07.2006
Aktenzeichen
3 AZR 135/05
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 33316
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]