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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 06.06.2007, Az.: II ZR 325/05

Berichtigung eines Urteils

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.06.2007
Aktenzeichen
II ZR 325/05
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2007, 32633
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
am 6. Juni 2007
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und
die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr. Reichart
beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 2. April 2007 wird dahin berichtigt, dass es auf Seite 8, Tz. 12 heißen muss:

"Die genannten Voraussetzungen lagen hier vor; denn der Kläger war nach den Feststellungen des Landgerichts Gesellschafter der Anwalts-GbR. ..."

Goette
Kraemer
Strohn
Caliebe
Reichart