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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.10.1985, Az.: V ZR 82/84

Fällige Gegenforderungen; Vorläufiges Zurückbehaltungsrecht; Ausnahmefälle

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.10.1985
Aktenzeichen
V ZR 82/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13278
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1986, 543-544 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann bei noch nicht fälligen Gegenforderungen ein (vorläufiges) Zurückbehaltungsrecht anerkannt werden.