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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.12.1982, Az.: 2 BvL 12/79

Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Soldaten der Bundeswehr; Sicherstellung der Heilfürsorge; Krankenversicherung ; Kein Verstoß gegen Grundrechte der Ärzte

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.12.1982
Aktenzeichen
2 BvL 12/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11555
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 62, 354 - 374
  • Gitter, SGb 83, 527
  • SGb 1983, 527

Amtlicher Leitsatz

1. Die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes für die Sicherstellung der Heilfürsorgeansprüche der Soldaten der Bundeswehr, der Zivildienstleistenden sowie weiterer Gruppen des öffentlichen Dienstes in Bund und Länder durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Vergütungsbegrenzung ergeben sich aus Art. 73 Nrn. 1, 8 und Art. 74a I GG in ihrer Zusammenfassung.

2. Die Regelungen in § 368n II Sätze 4 und 5 RVO sowie die Übergangsbestimmungen in Art. 2 § 10 I KVKG verletzen weder verfassungsmäßige Rechte der Kassenärztlichen Vereinigungen noch Grundrechte der Ärzte und ihrer frei gebildeten Verbände.