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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.03.1962, Az.: II ZR 77/60

Gefahrerhöhung; Kenntnis eines Versicherers; Leistungsfreiheit; Kündigung des Versicherungsvertrages

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.03.1962
Aktenzeichen
II ZR 77/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10229
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1962, 368-370 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Erfolgt die Kenntnis eines Versicherers von einer Gefahrerhöhung erst nach Eintritt des Versicherungsfalles, hängt die Leistungsfreiheit des Versicherers nicht von einer Kündigung des Versicherungsvertrages ab (siehe auch OLG Nürnberg vom 9. 11. 1964, VersR 1965, 150).