Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 18.09.1995, Az.: 2 BvR 103/92

Stand der Wissenschaft; Blutprobe; Beschuldigter; Nichtcodierender Bereich; DNS; Informationen über Erbeigenschaften

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
18.09.1995
Aktenzeichen
2 BvR 103/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 13266
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • CR 1996, 365-368 (Volltext mit red. LS)
  • Kriminalistik 1996, 483
  • NJW 1996, 771-773 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ 1996, 45-46 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1995, 618
  • StV 1995, 619

Redaktioneller Leitsatz

Es ist nach heutigem Stand der Wissenschaft nicht verfassungswidrig, daß die Blutprobe des Beschuldigten, ob nach § 81a StPO oder freiwillig abgenommen, im nichtcodierenden Bereich der DNS untersucht wird, die keine Informationen über Erbeigenschaften vermittelt.