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§ 101 SäHO - Rechnung des Rechnungshofs

Bibliographie

Titel
Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO)
Amtliche Abkürzung
SäHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
520-1

Die Rechnung des Rechnungshofs wird vom Landtag geprüft, der auch die Entlastung erteilt.