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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.09.1980, Az.: 3 AZR 133/80

Handlungsgehilfe; Wettbewerbsabrede; Wettbewerbsverbot; Vertragsstrafe; Ermessen Dritter; Entscheidung des Gerichts

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.09.1980
Aktenzeichen
3 AZR 133/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10170
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 19.12.1979 - 6 Sa 1294/79

Fundstellen

  • DB 1981, 533 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1799 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Soll ein Wettbewerbsverbot durch eine Vertragsstrafe gesichert werden, können die Parteien die Vertragsstrafe selbst festsetzen oder sie in das Ermessen eines Dritten stellen. Die Parteien können aber nicht von vornherein die Festsetzung der Vertragsstrafe dem Gericht übertragen (im Anschluß an BGH, BB 1978, 12).