Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.09.1980, Az.: 3 AZR 133/80
Handlungsgehilfe; Wettbewerbsabrede; Wettbewerbsverbot; Vertragsstrafe; Ermessen Dritter; Entscheidung des Gerichts
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.09.1980
- Aktenzeichen
- 3 AZR 133/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10170
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 19.12.1979 - 6 Sa 1294/79
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1981, 533 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 1799 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Soll ein Wettbewerbsverbot durch eine Vertragsstrafe gesichert werden, können die Parteien die Vertragsstrafe selbst festsetzen oder sie in das Ermessen eines Dritten stellen. Die Parteien können aber nicht von vornherein die Festsetzung der Vertragsstrafe dem Gericht übertragen (im Anschluß an BGH, BB 1978, 12).