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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.12.1990, Az.: VIII ZR 355/89

Aufrechnung; Aufrechnungsverbot; Materielle Rechtskraft; Treu und Glaube

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.12.1990
Aktenzeichen
VIII ZR 355/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 13999
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1991, 971-972 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1991, 731-733 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Läßt ein Gericht offen, ob eine Aufrechnung wegen eines Aufrechnungsverbots unzulässig ist, so ist die Entscheidung über die Aufrechnungsforderung nicht der Rechtskraft fähig. Bezeichnet das Gericht die Aufrechnungsforderung in einem solchen Fall als unbegründet, dann ist der Umfang der Rechtskraft unklar.

2. Würde die Anerkennung eines vertraglichen Aufrechnungsverbots wegen des Vermögensverfalls des Klägers dazu führen, daß die Aufrechnungsforderung nicht zu realisieren sein wird, dann verstößt die Berufung auf das Aufrechnungsverbot gegen Treu und Glauben.