Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.06.1983, Az.: BVerwG 1 WB 78/82
Wehrbeschwerde; Rechtswegverweisung; Wehrprozeß; Gegendarstellungsanspruch; Verletzte Vorgesetztenpflicht; Unzulässige Einbringung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 15.06.1983
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 78/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11767
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerwGE 76, 94 - 98
- AfP 1984, 123
- NJW 1984, 1134-1135 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1984, 381 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Wehrdienstgerichte können eine Sache bei Unzulässigkeit des zu ihnen beschrittenen Rechtswegs auf Antrag auch an das zuständige ordentliche Gericht verweisen.
2. Ein Soldat kann einen gegen eine Informationsschrift des Bundesministeriums der Verteidigung gerichteten Gegendarstellungsanspruch nicht unter dem Gesichtspunkt der Verletzung einer Vorgesetztenpflicht beim Wehrdienstgericht einbringen.