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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.10.1978, Az.: BVerwG 3 C 17/78

Nichtantrittsschaden; Ostschaden; Versagung des Erbrechts; Verwehrung des Erbantritts; Zusammenhang mit zweitem Weltkrieg

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.10.1978
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 17/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11263
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 15.11.1977 - 5 A 39/76

Fundstellen

  • BVerwGE 57, 13 - 21
  • IPRspr 1978, 2

Amtlicher Leitsatz

Ein Nichtantrittsschaden im Sinne des LAG § 14 Abs. 1 S. 2 (Ostschaden) ist nur anzuerkennen, wenn u.a. festgestellt werden kann, daß die Versagung des Erbrechts (aufgrund der im Schadensgebiet herrschenden Rechtslage) oder die Verwehrung des Erbantritts (infolge der dort gegebenen tatsächlichen Verhältnisse) im Zusammenhang mit den Ereignissen des zweiten Weltkrieges oder dessen Folgen steht.