Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.10.1978, Az.: BVerwG 3 C 17/78
Nichtantrittsschaden; Ostschaden; Versagung des Erbrechts; Verwehrung des Erbantritts; Zusammenhang mit zweitem Weltkrieg
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 26.10.1978
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 17/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11263
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 15.11.1977 - 5 A 39/76
Rechtsgrundlagen
- § 14 Abs. 1 S. 2 LAG
- § 35 Abs. 2 FeststG
Fundstellen
- BVerwGE 57, 13 - 21
- IPRspr 1978, 2
Amtlicher Leitsatz
Ein Nichtantrittsschaden im Sinne des LAG § 14 Abs. 1 S. 2 (Ostschaden) ist nur anzuerkennen, wenn u.a. festgestellt werden kann, daß die Versagung des Erbrechts (aufgrund der im Schadensgebiet herrschenden Rechtslage) oder die Verwehrung des Erbantritts (infolge der dort gegebenen tatsächlichen Verhältnisse) im Zusammenhang mit den Ereignissen des zweiten Weltkrieges oder dessen Folgen steht.