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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.08.1980, Az.: 5 AZR 759/78

Lohnfortzahlung; Ausgleichsquittung; Verzicht auf Lohnfortzahlung; Bedeutung einer Ausgleichsquittung; Stillschweigende Bedeutung; Erklärungsbewußtsein; Unterschrift

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.08.1980
Aktenzeichen
5 AZR 759/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10131
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Neunkirchen 06.05.1977 - 2 Ca 959/76

Fundstellen

  • DB 1981, 221-222 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1285-1286 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1980, 1121-1123

Amtlicher Leitsatz

Rechtsgeschäftliche Bedeutung einer Ausgleichsquittung. Ein weitergehender Verzicht, insbesondere ein Verzicht auf einen etwaigen Lohnfortzahlungsanspruch kann in einer solchen Erklärung nur dann gesehen werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Arbeiter diese Bedeutung seiner Unterschrift erkannt hat.