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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.05.1976, Az.: 2 AZR 202/75

Verschlechternde Vertragsänderung; Schweigen auf das Angebot; Konkludente Annahme

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.05.1976
Aktenzeichen
2 AZR 202/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10125
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 21.02.1975 - 4 Sa 413/74

Fundstelle

  • DB 1976, 2478-2479 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Arbeitnehmer, der sich zu dem Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung durch den Arbeitgeber nicht äußert, sondern widerspruchslos die Arbeit fortsetzt, hat durch schlüssiges Verhalten jedenfalls dann die Änderung des Arbeitsvertrages angenommen, wenn er von der Durchführung der nachteiligen Vertragsgestaltung unmittelbar und sogleich betroffen wird.