Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.05.1976, Az.: 2 AZR 202/75
Verschlechternde Vertragsänderung; Schweigen auf das Angebot; Konkludente Annahme
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.05.1976
- Aktenzeichen
- 2 AZR 202/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10125
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 21.02.1975 - 4 Sa 413/74
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1976, 2478-2479 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Arbeitnehmer, der sich zu dem Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung durch den Arbeitgeber nicht äußert, sondern widerspruchslos die Arbeit fortsetzt, hat durch schlüssiges Verhalten jedenfalls dann die Änderung des Arbeitsvertrages angenommen, wenn er von der Durchführung der nachteiligen Vertragsgestaltung unmittelbar und sogleich betroffen wird.