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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.02.1967, Az.: III ZR 210/64

Einfahrt in Kreuzung; Verkehrsampel; Grünes Signallicht; Abschirmung vom Seitenverkehr; Verkehrsbehörde; Schuldhafte Amtspflichtverletzung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.02.1967
Aktenzeichen
III ZR 210/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10744
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1967, 602

Redaktioneller Leitsatz

1. Bei der Einfahrt in eine Kreuzung darf jeder Verkehrsteilnehmer damit rechnen, daß er von jedem Seitenverkehr abgeschirmt ist, wenn die Verkehrsampel grünes Licht zeigt.

2. Ist das aufgrund einer Schaltung der Lichtsignalanlage nicht der Fall, so begründet dies unter Umständen gegen die zuständige Verkehrsbehörde den Vorwurf der schuldhaften Amtspflichtverletzung.