Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.02.1967, Az.: III ZR 210/64
Einfahrt in Kreuzung; Verkehrsampel; Grünes Signallicht; Abschirmung vom Seitenverkehr; Verkehrsbehörde; Schuldhafte Amtspflichtverletzung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 27.02.1967
- Aktenzeichen
- III ZR 210/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10744
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 839 BGB
- Art. 34 GG
- § 2 StVO (a.F.)
- § 3 StVO (a.F.)
Fundstelle
- VersR 1967, 602
Redaktioneller Leitsatz
1. Bei der Einfahrt in eine Kreuzung darf jeder Verkehrsteilnehmer damit rechnen, daß er von jedem Seitenverkehr abgeschirmt ist, wenn die Verkehrsampel grünes Licht zeigt.
2. Ist das aufgrund einer Schaltung der Lichtsignalanlage nicht der Fall, so begründet dies unter Umständen gegen die zuständige Verkehrsbehörde den Vorwurf der schuldhaften Amtspflichtverletzung.