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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 23.05.1975, Az.: BVerwG 4 C 73/73

Vorausleistung; Nachbar; Baugenehmigung; Verwirkung; Vertrauen; Eigentümer

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
23.05.1975
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 73/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11153
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 48, 247

Redaktioneller Leitsatz

Die Vorausleistung darf nur gefordert werden, wenn sie in einem angemessenen zeitlichen Zusammenhang mit der Baugenehmigung steht. Waren Umstände vorhanden, aufgrund derer der Eigentümer ein Vertrauen dahingehend begründete, daß er nicht zur Vorausleistung herangezogen werde, stellt die Verwirkung die zeitliche Grenze dar.