Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 23.05.1975, Az.: BVerwG 4 C 73/73
Vorausleistung; Nachbar; Baugenehmigung; Verwirkung; Vertrauen; Eigentümer
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 23.05.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 C 73/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11153
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- BVerwGE 48, 247
Redaktioneller Leitsatz
Die Vorausleistung darf nur gefordert werden, wenn sie in einem angemessenen zeitlichen Zusammenhang mit der Baugenehmigung steht. Waren Umstände vorhanden, aufgrund derer der Eigentümer ein Vertrauen dahingehend begründete, daß er nicht zur Vorausleistung herangezogen werde, stellt die Verwirkung die zeitliche Grenze dar.