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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.09.1981, Az.: 5 AZR 477/79

Psychologe; Behindertenfürsorge; Träger der Sozialhilfe; Vereinbarter zeitlicher Rahmen; Betreuungsstunden pro Woche; Freier Mitarbeiter; Arbeitnehmer

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.09.1981
Aktenzeichen
5 AZR 477/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10069
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 28.09.1978 - 20 Ca 153/77
LAG Berlin 06.03.1979 - 3 Sa 116/78

Fundstellen

  • BAGE 36, 77 - 85
  • DB 1981, 2500

Amtlicher Leitsatz

Ein in der Behindertenfürsorge tätiger Psychologe, der innerhalb eines mit dem Träger der Sozialhilfe vereinbarten zeitlichen Rahmens von 18 Betreuungsstunden pro Woche Zeit und Ort seiner Tätigkeit frei bestimmen kann, ist freier Mitarbeiter und kein Arbeitnehmer.