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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 04.12.1974, Az.: 1 ABR 48/73

Unternehmen mit mehreren Betrieben; Leitender Angestellter; Delegation von Aufgaben; Beteiligungsbefugnis; Betriebsrat; Feststellung der Eigenschaft eines Angestellten als leitender Angestellter

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.12.1974
Aktenzeichen
1 ABR 48/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10018
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Gießen 11.09.1972 - 2 BV 1/72
LAG Frankfurt 06.02.1973 - 5 TaBV 34/72

Fundstellen

  • BB 1975, 743
  • DB 1974, 2404-2405 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1975, 1031-1032 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, so ist zur Klärung der Frage, ob ein Angestellter leitender Angestellter i. S. des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG 1972 ist, auch zu prüfen, inwieweit unternehmerische Aufgaben von der Unternehmensleitung selbst wahrgenommen werden oder auf Angestellte des einzelnen Betriebes delegiert worden sind.

2. Zur Beteiligungsbefugnis des Betriebsrates und des Arbeitgebers im Verfahren auf Feststellung der Eigenschaft eines Angestellten als sog. leitender Angestellter i. S. des § 5 Abs. 3 BetrVG 1972.