Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.11.1975, Az.: 5 AZR 337/74
Abhängigkeit; Mittelbares Arbeitsverhältnis; Billigkeitskontrolle; Sender; Orchestergesellschaft; Wirtschaftlicher Einfluß; Künstlerischer Einfluß; Arbeitsverhältnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.11.1975
- Aktenzeichen
- 5 AZR 337/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10154
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 21.05.1974 - 4 Sa 11/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 27, 340 - 351
- BB 1976, 418
- DB 1976, 346-347 (Volltext mit red./amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der starke wirtschaftliche und künstlerische Einfluß, den ein Sender auf eine überwiegend für ihn tätige Orchestergesellschaft ausübt, kann nicht bewirken, daß der Sender Arbeitgeber der Orchestermitglieder wird, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Orchestergesellschaft stehen. Inwieweit in einem solchen Fall Ansprüche der Musiker gegen den Sender bestehen, falls dieser durch seine Maßnahmen ihren Arbeitsplatz und Verdienst gefährdet, bleibt offen.
2. Weigert sich der Sender, die Musiker selbst einzustellen, sondern schaltet er eine Orchestergesellschaft ein, die ihrerseits Arbeitsverträge mit den Musikern abschließt, so ist diese Vertragsgestaltung nicht schon deshalb zu mißbilligen, weil die Musiker nicht in den Genuß der Vergünstigungen eines nur für den Sender abgeschlossenen Manteltarifvertrages kommen.