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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.11.1975, Az.: 5 AZR 337/74

Abhängigkeit; Mittelbares Arbeitsverhältnis; Billigkeitskontrolle; Sender; Orchestergesellschaft; Wirtschaftlicher Einfluß; Künstlerischer Einfluß; Arbeitsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.11.1975
Aktenzeichen
5 AZR 337/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10154
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 21.05.1974 - 4 Sa 11/73

Fundstellen

  • BAGE 27, 340 - 351
  • BB 1976, 418
  • DB 1976, 346-347 (Volltext mit red./amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der starke wirtschaftliche und künstlerische Einfluß, den ein Sender auf eine überwiegend für ihn tätige Orchestergesellschaft ausübt, kann nicht bewirken, daß der Sender Arbeitgeber der Orchestermitglieder wird, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Orchestergesellschaft stehen. Inwieweit in einem solchen Fall Ansprüche der Musiker gegen den Sender bestehen, falls dieser durch seine Maßnahmen ihren Arbeitsplatz und Verdienst gefährdet, bleibt offen.

2. Weigert sich der Sender, die Musiker selbst einzustellen, sondern schaltet er eine Orchestergesellschaft ein, die ihrerseits Arbeitsverträge mit den Musikern abschließt, so ist diese Vertragsgestaltung nicht schon deshalb zu mißbilligen, weil die Musiker nicht in den Genuß der Vergünstigungen eines nur für den Sender abgeschlossenen Manteltarifvertrages kommen.