Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.07.1992, Az.: BVerwG 1 WB 87/91
Soldatengesetz; Beurteilung des Leistungsvermögens; Stellungnahmen Vorgesetzter; Verstoß gegen Beurteilungsgrundsätze
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 21.07.1992
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 87/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 12892
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerwGE 93, 279 - 281
- NVwZ 1993, 1108 (amtl. Leitsatz)
- ZBR 1992, 374
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Beurteilung muß geeignet sein, Dritte in den Stand zu setzen, sich ein klares Bild von dem Leistungsvermögen und den charakterlichen Eigenarten des Beurteilten zu machen. Ob dies der Fall ist, muß sich aus dem Wortlaut des verfaßten Textes ergeben; spätere klarstellende Erläuterungen müssen außer Betracht bleiben.
2. Stellungnahmen höherer Vorgesetzer zu Beurteilung von Soldaten müssen den gleichen Anforderungen genügen wie die Beurteilungen selbst. Genügt eine Beurteilung den genannten Anforderungen nicht, dann verstößt sie gegen allgemeine Beurteilungsgrundsätze und ist aufzuheben.