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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 20.04.1993, Az.: 2 BvQ 14/93

Einstweiliger Rechtsschutzantrag; Ausländer; Ablehnung der Abschiebung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
20.04.1993
Aktenzeichen
2 BvQ 14/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 12815
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 88, 185 - 187
  • NVwZ 1993, 767

Amtlicher Leitsatz

Hat das VG einen einstweiligen Rechtsschutzantrag eines Ausländers gegen eine angeordnete Abschiebung abgelehnt, und sind die Gründe des Beschlusses noch nicht abgesetzt, so kann es im Einzelfall sachgerechter Interessenabwägung entsprechen, einem beim BVerfG eingereichten Antrag auf Erfolg einer einstweiligen Anordnung stattzugeben.