Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 20.04.1993, Az.: 2 BvQ 14/93
Einstweiliger Rechtsschutzantrag; Ausländer; Ablehnung der Abschiebung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 20.04.1993
- Aktenzeichen
- 2 BvQ 14/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 12815
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 88, 185 - 187
- NVwZ 1993, 767
Amtlicher Leitsatz
Hat das VG einen einstweiligen Rechtsschutzantrag eines Ausländers gegen eine angeordnete Abschiebung abgelehnt, und sind die Gründe des Beschlusses noch nicht abgesetzt, so kann es im Einzelfall sachgerechter Interessenabwägung entsprechen, einem beim BVerfG eingereichten Antrag auf Erfolg einer einstweiligen Anordnung stattzugeben.