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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.01.1977, Az.: IV ZR 99/75

Versicherungsschutz; Versicherungsvertrag; Objektive Risikobegrenzung; Gefahrerhöhung; Verkehrssicherheit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.01.1977
Aktenzeichen
IV ZR 99/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11498
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1977, 341

Redaktioneller Leitsatz

1. Der Versicherungsschutz eines nicht zugelassenen oder nicht verkehrsicheren Kraftfahrzeuges ist nicht im Sinne einer primären objektiven Risikobegrenzung ausgeschlossen.

2. Der Versicherungsnehmer nimmt aber eine Gefahrerhöhung vor, wenn er ein verkehrsunsicheres Kraftfahrzeug fortgesetzt gebraucht.