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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.02.1964, Az.: II ZR 65/61

Versicherungsnehmer; Versicherungsfall; Schuldhafte Herbeiführung; Hilfsperson; Repräsentanten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.02.1964
Aktenzeichen
II ZR 65/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10305
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1964, 475-477 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Der Versicherungsnehmer hat für eine schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls durch seine Hilfsperson nicht im Rahmen des § 278 BGB. Er muß nur insoweit einstehen, als diese seine Repräsentanten sind.