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§ 65 LFAG - Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen

Bibliographie

Titel
Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG -)
Amtliche Abkürzung
LFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
6022-1

Das Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen vom 7. Februar 2018 (GVBl. S. 5), geändert durch § 16 Abs. 3 und § 17 Abs. 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl. S. 89), BS 2020-114, wird wie folgt geändert:

§ 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

  1. 1.
  2. 2.

    Satz 2 erhält folgende Fassung:

    "Die Ortsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen erhalten für ihre Verflechtungsbereiche als Grundzentren, die am Tage der Verkündung dieses Gesetzes ausgewiesen sind, Ansätze nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 Satz 1 Buchst. c Doppelbuchst. aa LFAG."