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Bundesfinanzhof
Urt. v. 17.09.1987, Az.: III R 202/84

Teilwertabschreibung; Fehlmaßnahme; Ertragslage des Unternehmens; Überdimensionierung eines Wirtschaftsgutes; Nutzungseinschränkungen

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
17.09.1987
Aktenzeichen
III R 202/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11113
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Nürnberg

Fundstellen

  • BFHE 152, 221 - 226
  • BStBl II 1988, 488
  • DB 1988, 939-940 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB (Beilage) 1989, 11 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Eine Teilwertabschreibung aufgrund einer Fehlmaßnahme ist unabhängig von der Ertragslage des Unternehmens zulässig.

  2. 2.

    Eine Teilwertabschreibung wegen Überdimensionierung eines Wirtschaftsguts kann gerechtfertigt sein, wenn es sich um nachhaltige und nicht nur geringfügige Nutzungseinschränkungen handelt; auch in diesem Fall ist die Rentierlichkeit des gesamten Unternehmens ohne Bedeutung.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 17.09.1987 - AZ: III R 201/84