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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.07.1986, Az.: IX ZR 51/85

Belehrungspflicht des Notars; Notarpflicht zur Unparteilichkeit; Sicherung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.07.1986
Aktenzeichen
IX ZR 51/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13079
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DNotZ 1987, 157-160
  • MDR 1987, 53 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1987, 84-86 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1986, 1328-1333

Amtlicher Leitsatz

Die betreuende Belehrungspflicht des Notars kann die Notwendigkeit eines Hinweises auf Risiken bei einer Vertragsabwicklung umfassen. Der Notar darf dabei aber wegen seiner Pflicht zur Unparteilichkeit nicht zugunsten eines Beteiligten Sicherungen vorschlagen, die im Widerspruch zum erkennbaren Willen eines anderen Beteiligten stehen.