Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.10.1974, Az.: 5 AZR 504/73
Übertragung eines Betriebsteils; Widerspruch des Arbeitnehmers; Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Erwerber; Zustimmung; Betriebsvereinbarung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.10.1974
- Aktenzeichen
- 5 AZR 504/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10007
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Frankfurt 12.04.1973 - 3 Ca 136/73
- LAG Frankfurt 03.08.1973 - 8 Sa 351/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 26, 301 - 312
- DB 1975, 601-604 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1974, 2059-2060 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1975, 522-523 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1975, 1378-1380 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses"
Amtlicher Leitsatz
1. Wird ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übertragen, so schließt der Widerspruch eines in diesem Betriebsteil beschäftigten Arbeitnehmers den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber aus. In einem solchen Fall bleibt das Arbeitsverhältnis zu dem Veräußerer bestehen.
2. Die Zustimmung der in dem veräußerten Betriebsteil beschäftigten Arbeitnehmer zum Übergang ihres Arbeitsverhältnisses kann nicht durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden.