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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.10.1974, Az.: 5 AZR 504/73

Übertragung eines Betriebsteils; Widerspruch des Arbeitnehmers; Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Erwerber; Zustimmung; Betriebsvereinbarung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.10.1974
Aktenzeichen
5 AZR 504/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10007
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Frankfurt 12.04.1973 - 3 Ca 136/73
LAG Frankfurt 03.08.1973 - 8 Sa 351/73

Fundstellen

  • BAGE 26, 301 - 312
  • DB 1975, 601-604 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1974, 2059-2060 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1975, 522-523 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1975, 1378-1380 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses"

Amtlicher Leitsatz

1. Wird ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übertragen, so schließt der Widerspruch eines in diesem Betriebsteil beschäftigten Arbeitnehmers den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber aus. In einem solchen Fall bleibt das Arbeitsverhältnis zu dem Veräußerer bestehen.

2. Die Zustimmung der in dem veräußerten Betriebsteil beschäftigten Arbeitnehmer zum Übergang ihres Arbeitsverhältnisses kann nicht durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden.