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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 11.12.1990, Az.: 2 BvR 1892/89

Ordnungswidrigkeit; Unrichtig; Zivilprozeß; Anzeigen; Bußgeldverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.12.1990
Aktenzeichen
2 BvR 1892/89
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1990, 12209
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Delmenhorst 20.10.1989 - 9 C 708/89 XII

Fundstelle

  • NJW 1991, 1285-1286 (Volltext mit red. LS) "Freistellung von den Verteidigerkosten eines Bußgeldverfahrens"

Redaktioneller Leitsatz

1. Dem Staat obliegt die Pflicht, die Rechte und Sicherheiten der Bürger zu gewährleisten.

2. Dem Bürger, der gutgläubig eine Ordnungswidrigkeit der Polizei mitteilt, darf dies nicht zur Last fallen, wenn sich seine Behauptung später als unrichtig erweist.