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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.12.1976, Az.: BVerwG 8 C 54/76

Zurückstellung vom Grundwehrdienst; Unzumutbare Härte; Verletzung rechtlichen Gehörs

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.12.1976
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 54/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11200
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr 113

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Begriff der unzumutbaren Härte im Sinne des WehrPflG § 12 Abs. 6 S. 2.

2. Auf eine Verletzung des Rechts auf Gehör kann sich nicht berufen, wer es unterläßt, die prozessualen Möglichkeiten zu erschöpfen, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen.