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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.08.1963, Az.: 2 AZR 114/63

Trunkenheit am Steuer; Fristlose Entlassung; Arbeiter im Postomnibusverkehr; Urlaub; Privatwagen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.08.1963
Aktenzeichen
2 AZR 114/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10116
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 18.01.1963 - 2 Sa 163/62

Fundstellen

  • DB 1963, 1580
  • NJW 1964, 74-75 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Trunkenheit am Steuer kann auch dann ein Grund zur fristlosen Entlassung eines im Postomnibusverkehr tätigen Arbeiters sein, wenn der Arbeiter sich in seinem Urlaub im angetrunkenen Zustand ans Steuer seines Privatwagens gesetzt hat.