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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.10.1982, Az.: 5 StR 408/82

Revision; Verfahrensrüge; Sitzungsstaatsanwalt; Anklagevertreter; Hauptverhandlung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.10.1982
Aktenzeichen
5 StR 408/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 17433
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1983, 135
  • StV 1983, 53

Amtlicher Leitsatz

Der als Zeuge vernommene Sitzungsstaatsanwalt darf in derselben Hauptverhandlung in aller Regel keine weitere Tätigkeit als Anklagevertreter ausüben. Ein Verstoß führt zur Aufhebung des Urteils, wenn die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß es auf ihm beruht.