Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.10.1982, Az.: 5 StR 408/82
Revision; Verfahrensrüge; Sitzungsstaatsanwalt; Anklagevertreter; Hauptverhandlung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.10.1982
- Aktenzeichen
- 5 StR 408/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 17433
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NStZ 1983, 135
- StV 1983, 53
Amtlicher Leitsatz
Der als Zeuge vernommene Sitzungsstaatsanwalt darf in derselben Hauptverhandlung in aller Regel keine weitere Tätigkeit als Anklagevertreter ausüben. Ein Verstoß führt zur Aufhebung des Urteils, wenn die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß es auf ihm beruht.