Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 25.04.1978, Az.: 5 RKn 9/77

Lösen von der bisherigen Tätigkeit; Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher Anordnung; Rückkehr zur früheren Tätigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.04.1978
Aktenzeichen
5 RKn 9/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10755
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 46, 121 - 124
  • SozR 2600 § 45 Nr 22

Amtlicher Leitsatz

Nimmt der Versicherte auf betriebliche Anordnung eine andere Tätigkeit auf, so löst er sich von der bisherigen Tätigkeit jedenfalls dann nicht, wenn er sich damit nicht abfindet und solange der Arbeitgeber ihm die Rückkehr zur früheren Tätigkeit in Aussicht stellt (Anschluß an und Fortführung von BSG 09.11.1961 5 RKn 23/59 = BSGE 15, 212, BSG 27.06.1973 5 RKn 28/71, BSG 21.07.1976 5 RKn 19/75, BSG 29.09.1976 5 RKn 5/76).