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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.04.1982, Az.: 1 RJ 72/81

Altersruhegeld; Vorzeitiges flexibles Altersruhegeld; Arbeitseinkommen; Rentenversicherung; Aufwandsentschädigung; Mitglied eines Gemeinderats

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.04.1982
Aktenzeichen
1 RJ 72/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11017
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG München 13.11.1980 - S 13/Ar 515/80

Fundstellen

  • BSGE 53, 242 - 247
  • BB 1983, 1477

Amtlicher Leitsatz

1. Dem Anspruch auf das vorzeitige "flexible" Altersruhegeld (RVO § 1248 Abs 1) iS von RVO § 1248 Abs 4 S 1 Buchst b sind nur Arbeitseinkommen aus einer sozialrechtlich relevanten, dh in einer gesetzlichen Rentenversicherung versicherungs- und beitragspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit schädlich.

2. Dem Anspruch auf das flexible Altersruhegeld unschädlich ist daher die Aufwandsentschädigung eines von den Gemeindebürgern gewählten ehrenamtlichen Mitglieds eines Gemeinderats in Bayern.