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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.09.1971, Az.: 1 AZR 65/71

Arbeitsunfähigkeit; Antritt der Arbeitsschicht; Fehltag des Arbeiters; Berechnung des Lohnfortzahlungszeitraums; Erkrankung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.09.1971
Aktenzeichen
1 AZR 65/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10093
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 12.01.1971 - 4 Sa 201/70

Fundstellen

  • BAGE 23, 444 - 449
  • DB 1971, 2485-2486 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1971, 1870 (Volltext)
  • NJW 1972, 223-224 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Verhindert an demselben Tage eintretende Arbeitsunfähigkeit i.S. des LFZG § 1 Abs .1 bereits den Antritt der Arbeitsschicht, so wird der erste Fehltag des Arbeiters bei der Berechnung des sechswöchigen Lohnfortzahlungszeitraums mitgerechnet. Dabei ist die besondere Frage der Erkrankung auf dem Wege zur Arbeit aber nicht mitentschieden.