Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.09.1971, Az.: 1 AZR 65/71
Arbeitsunfähigkeit; Antritt der Arbeitsschicht; Fehltag des Arbeiters; Berechnung des Lohnfortzahlungszeitraums; Erkrankung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.09.1971
- Aktenzeichen
- 1 AZR 65/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10093
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 12.01.1971 - 4 Sa 201/70
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 23, 444 - 449
- DB 1971, 2485-2486 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1971, 1870 (Volltext)
- NJW 1972, 223-224 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Verhindert an demselben Tage eintretende Arbeitsunfähigkeit i.S. des LFZG § 1 Abs .1 bereits den Antritt der Arbeitsschicht, so wird der erste Fehltag des Arbeiters bei der Berechnung des sechswöchigen Lohnfortzahlungszeitraums mitgerechnet. Dabei ist die besondere Frage der Erkrankung auf dem Wege zur Arbeit aber nicht mitentschieden.