Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.05.1982, Az.: BVerwG 9 B 1152/82
Asylverfahren; Verpflichtungsklage; Anhörung; Unterlassen
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 28.05.1982
- Aktenzeichen
- BVerwG 9 B 1152/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12022
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NVwZ 1982, 630-632 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Im Asylverfahren hat das Tatsachengericht den Rechtsstreit in die Richtung spruchreif zu machen, daß es darüber entscheiden kann, ob das auf Anerkennung als Asylberechtigter gerichtete Verpflichtungsbegehren des Klägers berechtigt ist.
2. Das VG kann bei unterlassener Anhörung eines Asylsuchenden die Streitsache nicht an das Bundesamt zurückverweisen; vielmehr hat es die Spruchreife herzustellen.